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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 754/13

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2a, EStG § 4 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 S. 1, SächsKAG § 10 Abs. 2

Rückstellungen eines Wasserzweckverbandes für Kostenüberdeckungen

Leitsatz

Ist ein öffentlich-rechtlicher die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erledigender Zweckverband aufgrund von Landesrecht dazu verpflichtet, sog. Kostenüberdeckungen, die in einer mehrer Wirtschaftsjahre umfassenden Preiskalkulationsperiode entstanden sind, in der folgenden Kalkulationsperiode preismindernd zu berücksichtigen, so dass die Ausgleichsverpflichtung rechtlich erst zum Abschluss der Preiskalkulationsperiode besteht, sind die Rückstellungen hinsichtlich der Kostenüberdeckungen, nicht bereits zu dem Zeitpunkt zu bilden, zu dem sie ermittelt werden (zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres), sondern erst zum Ablauf der Kalkulationsperiode (Erster Rechtsgang: , BFHE 240, 314, BStBl II 2013, 954).

Fundstelle(n):
LAAAE-74641

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Sächsisches FG, Urteil v. 28.05.2014 - 1 K 754/13

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