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Anforderungen an die umsatzsteuerliche Rechnungserstellung
Der BFH hat sich mit Urteil vom - V R 28/13 NWB TAAAE-61356 (HFR 2014 S. 543 = Kurzinfo StuB 2014 S. 309 NWB KAAAE-61560) zu den Anforderungen an die Rechnungsstellung geäußert. Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen müssen die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistung enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG).
Im Streitfall betätigte sich U als Immobilienmakler. Von der C-GmbH bezog U Leistungen für sein Unternehmen, über die die C-GmbH mit Datum vom 28. und 30. 12. Rechnungen erteilte. Darin rechnete die C-GmbH über Leistungen für den Personaleinsatz für eine bestimmte Anzahl von Tagen innerhalb eines bestimmten Monats unter Angabe des Tagessatzes für eine Person ab und verwies dabei auf eine Vereinbarung zwischen U und der C-GmbH zu einem bestimmten Projekt. Die Vereinbarung war der Rechnung nicht beigefügt.
Fraglich war, ob es Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass Vertragsunterlagen, auf die in der Rechnung zur Leistungsbeschreibung Bezug genommen wird, der Rechnung beigefügt sein müssen.
Der BFH hat hierzu folgende Entscheidung getroffen: Zur Identifizierung der abgerechneten Leistung können andere Geschäftsunterlagen herangez...