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Körperschaftsteuer | Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapiersondervermögen zum Steuerbilanzgewinn
Der in § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG 2002 umfasst nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG 2002 als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn (Bezug: § 40a Abs. 1 KAGG i. d. F. des StSenkG; § 40a Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 18 KAGG n. F.; § 8b Abs. 2, 3 KStG 2002).
Zwar führt § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BGBl 2003 I S. 2840, BStBl 2004 I S. 14) durch einen Verweis auf § 8b Abs. 3 KStG 2002 zu einem Abzugsverbot für alle Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen stehen. § 40a Abs. 1 i. d. F. vom soll nach § 43 Abs. 18 KAGG i. d....BGBl 2014 I S. 255