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Abgabenordnung | Festsetzung eines Verzögerungsgeldes – Rücknahme der Revision
Mit der Rücknahme der Revision zum Aktenzeichen des BFH I R 1/14 (Vorinstanz: NWB JAAAE-56382) durch das zuständige Finanzamt ist eine Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen zum Thema „Festsetzung von Verzögerungsgeldern nach § 146 Abs. 2b AO“ rechtskräftig geworden. Das lässt sich wie folgt zusammen fassen: (1) Im Falle der Änderung der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO ist der Zeitpunkt der jüngsten Verwaltungsentscheidung für die gerichtliche Beurteilung der Ausübung des Ermessens durch die Verwaltung maßgeblich. Aus dem Beschluss des BFH-Urteils vom - IV B 120/ 10 (BStBl 2011 II S. 855) ergibt sich nichts anderes. (2) Das Finanzamt hat bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes sowohl ihr Entschließungs- als auch ...