LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 12 KO 4491/12 B
Leitsatz
Leitsatz:
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Plausibilitätsprüfung der Vergütungsabrechnung von Sachverständigen (grundlegend Beschlüsse vom - L 12 RJ 3686/04 KO-A - MedR 2006, 118 und vom - L 12 SB 795/05 KO-A - juris) grundsätzlich fest, modifiziert allerdings die für die Prüfung des erforderlichen Zeitaufwands bei "Routinegutachten" heranzuziehenden Erfahrungswerte für die Aktendurchsicht sowie für die Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen.
2. Für die Durchsicht der Akten einschließlich Diktat des für das Gutachten erforderlichen Akteninhalts ist für bis zu 150 Aktenseiten mit bis zu 50 % gutachtensrelevantem Anteil 1 Stunde anzusetzen.
3. Für die Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen ist von 1 Stunde für 1,5 Standardseiten auszugehen.
4. Der Senat hält auch daran fest, dass neben der Plausibilitätsprüfung ggfs. - insbesondere vor einer Kürzung des geltend gemachten Zeitaufwands - eine inhaltliche Prüfung zu erfolgen hat.
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.01.2014 - L 12 KO 4491/12 B