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Zufluss der Renditen im Schneeballsystem bei verschleppter Auszahlung
Prüfung der Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führen Gutschriften über wiederangelegte Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. von § 20 EStG, wenn der Schuldner der Erträge leistungsbereit und leistungsfähig ist (zuletzt , BStBl 2014 II S. 461). Streitig war im Besprechungsfall u. a., ob und (ggf. in welchem Umfang) der Anleger Bemühungen entfalten muss, um seinen Auszahlungswunsch durchzusetzen und ob die Verhandlung über Zahlungsmodalitäten bzw. die Verschleppung der Auszahlung die Annahme eines Zuflusses hindern.
Zufluss in Schneeballsystemen
Eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten kann einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuld zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht; alternativ kann durch die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger bewirkt werden, dass ein Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll (sog. Novation).
Verschleppte Auszahlung verhindert Zufluss nicht
Die Klägerin hatte sich wiederholt vom Betreiber...