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Vernunftehe
Steuerberater profitieren dauerhaft von der Zusammenarbeit mit Bilanzbuchhaltern – wenn sie klar geregelt ist
Von vielen als Konkurrenz betrachtet, sind Bilanzbuchhalter qua Berufsrecht darauf angewiesen, mit Steuerberatern zusammenzuarbeiten. Das funktioniert bei Weitem nicht immer reibungslos, auch im Nachbarland Österreich nicht, das den dortigen Bilanzbuchhaltern deutlich mehr Befugnisse einräumt. Woran die Zusammenarbeit krankt, und wie es anders geht.
Martin Hörstemeier ist einer, der beide Seiten kennt. Ehe der Sauerländer vor etwas mehr als einem Jahr seine Steuerberaterprüfung erfolgreich absolvierte, war er bereits ein Jahrzehnt als selbstständiger Bilanzbuchhalter tätig. Heute sagt er: „Ich fühle mich in beiden Berufsgruppen wohl.“ Wenn ehemalige Berufskollegen an seine Tür klopfen und ihre freie Mitarbeit anbieten, dann steht sie ihnen offen. Denn zum einen will er Bilanzbuchhalterkollegen, die er schätzt, nicht im Regen stehen lassen, zum anderen ist das Modell für ihn auch wirtschaftlich sinnvoll: „Die Prüfung der Buchführung erledige ich in den unverplanten Arbeitsstunden – um auch diese noch produktiv zu vermarkten“, erklärt er.
20 bis 35 Prozent des Honorars
Das Honorar dafür, dass Steuerberater die „fachliche Aufsicht und berufliche Verant...