Anforderungen an den Nachweis einer rechtmäßigen
Zuordnung eines gemischt genutzten Fahrzeuges zum gewillkürten Betriebsvermögen
Leitsatz
1. Die unternehmerische Nutzung
eines Fahrzeuges von mehr als 10% und die damit verbundene Frage
der Zulässigkeit der Zuordnung des Fahrzeuges zum gewillkürten Betriebsvermögen
kann nicht anhand einer nachträglich erstellten Auflistung von Fahrten
nachgewiesen werden, wenn diese nicht zeitnah erfolgte und die einzelnen
Fahrstrecken für das Gericht nicht leicht überprüfbar sind.
2. Die Anforderungen an die
Darlegungs- und Nachweispflichten sind nicht zu senken, wenn der
Steuerpflichtige von Anfang an Anlass zur Beweisvorsorge hatte.
Fundstelle(n): StBW 2014 S. 814 Nr. 21 MAAAE-73741
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.03.2014 - 6 K 2646/12
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