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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 3485/12

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. aUStG § 12 Abs. 1UStG § 4 Nr. 20 Buchst. aMwSt-SystRL Anhang III Nr. 7 MwSt-SystRL Art. 98 Abs. 2

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eintrittsgelder eines Museeums, das ausschließlich Repliken und keine Originalgemälde ausstellt

Leitsatz

1. Umsätze aus Eintrittsgeldern für ein Museeum unterliegen nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Nr. 7 Buchst. a UStG, wenn es sich um eine wissenschaftliche Sammlung oder Kunstsammlungen i. S. d. § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG handelt.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn ausschließlich Repliken und keine Orginale ausgestellt werden, so dass das Entgelt für den Museeumseintritt der Regelbesteuerung unterliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-73721

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.01.2014 - 14 K 3485/12

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