Erneute Änderung des Folgebescheides bei übersehenen
Feststellungen des Grundlagenbescheides
Leitsatz
Übersieht das Finanzamt bei einer Änderung des Folgebescheides einen ihm bereits bekannt gegebenen Grundlagenbescheid, sind
die übersehenen Feststellungen durch erneute Änderung des Folgebescheides zu übernehmen.
Dies gleiche gilt, wenn bei Erlass des Folgebescheides die rechtliche Bedeutung des Grundlagenbescheides verkannt und deshalb
der Inhalt des Grundlagenbescheides nicht oder nur unvollständig übertragen wird.
Fehler des Finanzamtes bei Erlass des Folgebescheides, die ihre Grundlage nicht im Grundlagenbescheid haben, liegen außerhalb
des Änderungsrahmens des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAE-73718
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 14.08.2014 - 13 K 1368/10
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