Zufluss von Arbeitslohn beim Einbehalt von Beiträgen durch den
Arbeitgeber für eine Versorgungsrückstellung bei einer koordinierten
Organisation
Leitsatz
Dem Steuerpflichtigen fließt kein Arbeitslohn zu, wenn eine koordinierte Organisation (hier ESA) einen Teil vom Arbeitslohn
des Steuerpflichtigen einbehält, um ihn als Arbeitnehmerbeitrag einer Versorgungsrückstellung ihrem Haushalt zuzuführen.
Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung liegt nicht vor, wenn der Arbeitslohn durch den Arbeitgeber intern besteuert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 11 Nr. 38 DStZ 2014 S. 739 Nr. 21 EFG 2014 S. 2025 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2014 S. 3059 TAAAE-73717
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Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 30.06.2014 - 12 K 682/14
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