Arbeitshilfe - Stand: 10.08.2016

Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung

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Steht dem Abzug von Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG eine fehlende Zwangsläufigkeit der Kosten entgegen, weil es sich bei dem Schlichtungsverfahren um ein freiwilliges Verfahren ohne verbindliche Entscheidung handelt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
QAAAE-73663