Arbeitshilfe - Stand: 29.04.2015

Einnahmen aus vorzeitiger Beendigung von Zinsswap-Geschäften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

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Sind Einnahmen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswap-Geschäften, die im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung von Mietobjekten stehen, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
BAAAE-73655