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SolBerV § 12

Zweiter Abschnitt: Gemäß § 104a Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes der zusätzlichen Aufsicht unterliegende Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland

§ 12 Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung der Eigenmittel