Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsunterbrechungsschaden in der Arztpraxis
Praxisinhaber rechnen im Laufe der beruflichen Karriere mit Vielem: Zum Beispiel mit Honorarrückgängen, Kostensteigerungen, Mitbewerbern oder gesetzlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen. Äußerst selten aber existiert ein Notfall-Plan für den außergewöhnlichen Fall, dass urplötzlich durch die Einwirkung höherer Gewalt, einen Unfall, durch Fremd- oder Eigenverschulden die eigene Arbeitskraft vorübergehend oder endgültig verloren geht oder die Praxis ganz oder teilweise zerstört wird.
Ein Schaden kommt teilweise von völlig unerwarteter Seite. Wer rechnet bspw. damit, dass ein brennender Bus in eine im Erdgeschoss eines Gebäudes gelegene Praxis einfährt und diese zerstört? Oder damit, dass der Vermieter bei dem Versuch, Efeu an der Häuserfront mittels Feuer zu entfernen, den Dachstuhl mit der dort beherbergten Praxis in Brand setzt? Oder damit, dass in der Praxis beim Hantieren mit einer Sauerstoffflasche ein explosives Gemisch entsteht, welches sich prompt entzündet?
Mit solchen Szenarien muss niemand rechnen - und doch kommen sie vor. Betriebsunterbrechungen und Arbeitsunfähigkeiten können zu Ausfallschäden in beträchtlicher Höhe führen. Je nach Schade...