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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen gemeinnütziger Vereine
Wahlmöglichkeiten durch Verwaltungsauffassung, Rechtsprechung und MwStSystRL
Bereits 2002 hatte der EuGH entschieden, dass auch sogenannte echte Mitgliedsbeiträge ein steuerbares Entgelt für die Leistungen eines Vereins sein können. Die nationale Verwaltungsauffassung nimmt hingegen bis heute die Nichtsteuerbarkeit dieser Mitgliedsbeiträge an. Zusammen mit nicht richtlinienkonform umgesetzten Steuerbefreiungsvorschriften ergeben sich für Vereine Wahlrechte, die auch positive Auswirkungen auf deren Vorsteuerabzug haben können.
A. Die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Vereins
Die mit gemeinnützigen Vereinen befassten Personen kennen häufig die Bedeutung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereiche eines Vereins: Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiederum unterteilt in den Zweckbetrieb und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb). Die Rechtsprechung zur Umsatzsteuer geht hingegen von dem unternehmerischen Bereich und dem nichtunternehmerischen Bereich aus.
Letzterer unterteilt sich bei Vereinen in den unternehmensfremden Bereich und den nichtwirtschaftlichen Bereich im engeren Sinne. Das folgende Schaubild zeigt die gemeinnützigkeitsrechtlichen Bereiche, das jeweilig...