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Körperschaftsteuer | Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen
Nach dem umfasst der in § 40a Abs. 1 KAGG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes vom (BGBl 2000 I S. 1433) enthaltene Verweis auf § 8b Abs. 2 KStG 2002 nicht zugleich die Rechtsfolge des § 8b Abs. 3 KStG 2002 als Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn.
Das Urteil ist zu § 40a KAGG a. F. für das Streitjahr 2002 ergangen. § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG n. F. weist die Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG zwar ausdrücklich an, wirkt jedoch entgegen der Intention des Gesetzgebers (vermeintlich nur „redaktionelle Klarstellung“) nicht auf die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 zurück.