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Sozialversicherung; | Nichtanerkennung eines Teils des Arbeitsentgelts als Betriebsausgabe
Das von einem Arbeitgeber an seinen Ehegatten gezahlte Arbeitsentgelt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge nachgewiesen und gezahlt worden sind, bleibt auch insoweit beitragspflichtig, als es vom Finanzamt später nicht in vollem Umfang als Betriebsausgabe anerkannt wird. Zwar gilt im Sozialversicherungsrecht - anders als im Steuerrecht - nicht das Zuflussprinzip; hat der Arbeitnehmer allerdings Arbeitsentgelt tatsächlich erhalten, kommt es nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht darauf an, ob ein wirksamer (arbeitsrechtlicher) Anspruch auf das gezahlte Arbeitsentgelt bestand ().