Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) des : Ist eine dreimonatige Tätigkeitsdauer lt. Abschn. II ATE bei einem monatlichen Wechsel von Arbeits- und Freizeitblöcken erfüllt? - Handelt es sich bei den Freizeitblöcken um arbeitsrechtlichen Erholungsurlaub i.S. des Bundesurlaubsgesetzes? - War das FA berechtigt seine ursprüngliche Billigkeitsentscheidung, die auf die Tätigkeit des Klägers im Ausland entfallenden Einkünfte von der Einkommensteuer freizustellen, gemäß § 130 AO zurückzunehmen?
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