Voraussetzungen eines wirksamen Vorsteuervergütungsantrages
Leitsatz
Ein Vergütungsantrag, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt
worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben abgegeben worden sind, ist abzuweisen. Die
Angabe "Geschäftskosten - siehe Rechnungen" im amtlichen Vordruck in Abschnitt 9 Buchst. a) stellt keine vom amtlichen Vordruck
und nach den gesetzlichen Vorgaben geforderte Erklärung dazu dar, aus welchem Anlass die empfangenen Leistungen bzw. bezogenen
Gegenstände für Zwecke des Unternehmens des Stpfl. verwendet worden sind.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 2001 Nr. 22 DAAAE-73154
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