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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 14/14 E,F EFG 2014 S. 1879 Nr. 21

Gesetze: EStG i.d.F des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F des JStG 2010§ 10d Abs. 4 Satz 6 HS 1 EStG i.d.F des JStG 2010 § 52 Abs. 25 Satz 5

Feststellung eines Verlustvortrages – Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG i.d.F des JStG 2010

Leitsatz

Die Bindungswirkung der Besteuerungsgrundlagen des Einkommensteuerbescheids für die Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 EStG i.d.F des JStG 2010 besteht nicht, wenn gar keine Einkommensteuerfestsetzung für den Verlustentstehungszeitraum vorliegt und folglich auch keine Besteuerungsgrundlagen bindend festgelegt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1879 Nr. 21
EStB 2015 S. 65 Nr. 2
QAAAE-73141

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.05.2014 - 15 K 14/14 E,F

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