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Track 16 | Maklerkosten: Werbungskosten bei Finanzierung eines anderen Objekts
Ausnahmsweise können nach einem aktuellen BFH-Urteil Maklerkosten beim Verkauf einer Immobilie zu den Finanzierungskosten eines anderen Objekts gehören, wenn und soweit der Erlös von vornherein zur Finanzierung dieses Objekts bestimmt und auch tatsächlich verwendet worden ist. Die Verwendung des Erlöses für die Finanzierung eines anderen Objekts und dessen Nutzung zur Erzielung von Vermietungseinkünften ermöglicht dann einen Werbungskostenabzug.
Für die Vermieter unter Ihren Mandanten ist das nächste Urteil des Bundesfinanzhofs interessant. Es geht um die Kosten für einen Makler beim Verkauf einer zuvor vermieteten Immobilie.
Wird ein vermietetes Objekt veräußert, stellen die Maklerkosten für die Suche nach einem Käufer im Normalfall keine Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften dar. Sie sind schließlich durch den Verkauf der Immobilie veranlasst und nicht durch die Vermietung. Erfolgt der Verkauf mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung, ist die Provision für den Makler damit steuerlich irrelevant. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist können die Maklerkosten immerhin als Werbungskosten bei den Einkünften aus dem privaten ...