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Zoll- und Umsatzsteuerproblematik bei grenzüberschreitendem Gebrauch von Firmenwagen
[i]EuGH, Urteil vom 7. 3. 2013 - Rs. C-182/12 NWB AAAAE-36410Mit Urteil vom entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), „dass für ein Beförderungsmittel, das von einer im Zollgebiet der Union ansässigen natürlichen Person zum eigenen Gebrauch verwendet wird, die […] vollständige Befreiung von der Einfuhrabgabe nur bewilligt werden kann, wenn dieser eigene Gebrauch in einem zwischen dieser Person und dem außerhalb dieses Gebiets ansässigen Eigentümer des Fahrzeugs geschlossenen Anstellungsvertrag vorgesehen ist“. Im Ergebnis hat das Urteil weitreichende Folgen. Seit dem dürfen im Zollgebiet der Union (nachfolgend auch Zollinland oder Gemeinschaftsgebiet genannt) wohnhafte und außerhalb des Zollgebiets (insbesondere in der Schweiz, Liechtenstein, Büsingen und Campione, nachfolgend auch Zollausland genannt) angestellte Personen, wenn überhaupt, nur unter engen Voraussetzungen einen Firmenwagen für Privatfahrten im Zollgebiet der Union gebrauchen. Nachfolgend wird die Art der Verbindung einer Person mit einem Arbeitgeber näher betrachtet sowie die Konsequenzen, welche sich für den Gebrauch von Firmenwagen ergeben. Darüber hinaus wird auch eine kurze Betrachtung der ums...