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Einkommen-/Lohnsteuer | Neues zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen
Die Finanzverwaltung hat sich dazu entschlossen, die jüngsten BFH-Urteile zur Berechnung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen zunächst nicht im BStBl II zu veröffentlichen. Die Urteilsgrundsätze sind daher derzeit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden. Es gelten weiterhin die Grundsätze von R 19.5 LStR (OFD NRW, Kurzinfo LSt 5/2014 vom NWB IAAAE-71580).
Hintergrund: Mit UrteiI vom - VI R 94/10 NWB WAAAE-45946 (Kurzinfo StuB 2013 S. 793 NWB DAAAE-46920) hat der BFH abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass nur solche Kosten des Arbeitgebers in die Prüfung der Freigrenze einzubeziehen seien, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Es seien nur solche Leistungen bei der Ermittlung der Gesamtkosten zu berücksichtigen, die die Teilnehmer „...