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Umsatzsteuer | Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Das BMF hat Abschn. 4.12.1 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des UStAE und das Abkürzungsverzeichnis geändert ( NWB ZAAAE-70264, BStBl 2014 I S. 1113). U. a. wird Abschn. 4.12.1 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Steuerbefreiung erstreckt sich in der Regel ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar.“ (vormals: „Die Steuerbefreiung erstreckt sich ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar.“). Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.