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Reisekostenreform 2014 – Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-72882Seit dem gelten die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten (BGBl 2013 I S. 285). Arbeitsrechtliche Bedeutung hat die Reform insofern, als sie den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte abgelöst hat und die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegung sowie die diese ausführenden Absprachen oder Weisungen durch den Arbeitgeber erfolgt. Hierdurch eröffnen sich Gestaltungsmöglichkeiten, denn Arbeitgeber können so bestimmen, ob es sich bei Tätigkeiten des Arbeitnehmers um Tätigkeiten an einer ersten Tätigkeitsstätte oder um eine Auswärtstätigkeit handelt.
Ausführlicher Beitrag s..
Kriterien für die Zuordnung
[i]Ortsfestigkeit, betriebliche Einrichtung, dauerhafte ZuordnungVoraussetzung für die Zuordnung ist, dass es sich um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung handelt und die Zuordnung dauerhaft ist. Erforderlich ist hingegen nicht, dass der qualitative Schwerpunkt der Tätigkeit an der ersten Tätigkeitsstätte liegt. Wird keine eindeutige Zuordnung vorgenommen, ist maßgeblich, wo der Arbeitnehmer typischerweise vor Ort oder wo er je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder m...