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Körperschaftsteuer | Vorlagefragen zur Definition sog. finaler Verluste und zur Hinzurechnungsbesteuerung
Der 13. Senat des FG Köln hat dem zwei Fragen zur Behandlung sog. finaler Verluste und zur Hinzurechnungsbesteuerung vorgelegt. Das Finanzgericht fragt an, ob ausländische Betriebsstättenverluste tatsächlich nach Maßgabe ausländischen Rechts ins Inland „importiert“ werden müssen, obwohl die ausländischen Einkünfte durch ein DBA von der deutschen Besteuerung freigestellt wurden. Hintergrund der Vorlage sind insoweit die gegenläufigen Entscheidungen in den EuGH-Verfahren (Urteil vom - Rs. C-322/11 NWB OAAAE-48396, und vom - Rs. C-123/11 NWB KAAAE-31045) und die massive Kritik mehrerer Generalanwälte an der EuGH-Rechtsprechung zu den „finalen Verlusten“. Die andere Vorlagefrage betrifft die Hinzurechnungsregelung in § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG. [i]infoCenter „Hinzurechnungsbesteuerung“ NWB IAAAB-13226Das Finanzamt hatte aufgrund der Veräuße...BStBl 2009 II S. 566