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Einkommensteuer | Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. (2) Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie [i]Geserich, NWB 39/2014 S. 2904Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.