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Einkommensteuer | Objektbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG
Nach dem kann der Steuerpflichtige die erhöhten Absetzungen i. S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.
Im Streitfall hatte die zuständige Gemeindebehörde bescheinigt, dass die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG für ein „Gesamtgebäude“, einen Gebäudekomplex also, zu gewähren sei. Diese Bescheinigung, die materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG ist, bezog sich allerdings nicht auf die vom Kläger erworbenen Teilobjekte, für die der BFH dem Finanzamt ein eigenständiges Prüfungsrecht zugestanden hat. In vergleichbaren Fällen muss sich der Steuerpflichtige daher um eine objektbezogene Bescheinigung bemühen. Im Streitfall wäre eine solche objektbezogene...