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Erbschaftsteuer | Freibeträge bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer verstoßen gegen EU-Recht
Nach dem hat die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV (Kapitalverkehrsfreiheit) verstoßen, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und beibehalten hat, nach denen bei Anwendung der Erbschaft-/Schenkungsteuer in Bezug auf eine in Deutschland belegene Immobilie nur ein geringer Freibetrag gewährt wird, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung und der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig waren, während ein wesentlich höherer Freibetrag gewährt wird, wenn wenigstens einer der beiden Beteiligten zur betreffenden Zeit in Deutschland ansässig war.
Die EU-Kommission hatte Deutschland in 2012 vor dem EuGH verklagt. Sie kritisierte die ...