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BFH 14.5.2014 X R 7/12, NWB 39/2014 S. 2906

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen beim Erlass eines Folgebescheids

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Finanzbehörde muss eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie auch ohne den Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde gem. § 7i Abs. 2 EStG einen Einkommensteuerbescheid gem. § 155 Abs. 2 AO erlässt sowie ob und in welcher Höhe der gem. § 10f Abs. 1 EStG geltend gemachte Abzugsbetrag gem. § 162 Abs. 5 AO zu berücksichtigen ist. (2) Weicht sie von der Steuererklärung des Steuerpflichtigen ab, muss sie überprüfbar darlegen, aus welchen Gründen sie die geltend gemachten Sanierungsaufwendungen nicht (vorläufig) ansetzt.

Anmerkung:

In dem Rechtsstreit ging es um die Grundsatzfrage, ob die Schätzungsbefugnis für die in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 5 AO) auch auf materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen, wie die Bescheinigung einer Denkmalschut...

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