NWB Nr. 39 vom Seite 2897

„Bitte weitergeben – NWB Infos für Steuerfachangestellte“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Wenn der Postbote vergeblich klingelt,

wird er den Brief wahrscheinlich in den Briefkasten werfen. So geschehen an einem Mittwoch im Jahr 2008 in einer Kanzlei in Deutschland. Kein Problem, oder doch? Nun ja, jener besagte Mittwoch war Heiligabend und bei dem Brief handelte es sich um die Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an den Prozessbevollmächtigten des Klägers. Die Kanzlei war von Heiligabend bis zum Sonntag wegen der Weihnachtsfeiertage nicht besetzt. Der Postbote entschied sich daher für die zulässige Ersatzzustellung durch „Einlegen in den Briefkasten“. Vergessen hatte er allerdings, auf dem Umschlag das Datum der Zustellung zu vermerken. „Gefunden“ wurde das Schriftstück von einer Kanzleifachangestellten schließlich am Montag, dem , den sie als Zustellungsdatum vermerkte. Korrekt? Oder gilt doch schon der 24. 12. als Zustellungsdatum? Diese für den Beginn der Rechtsmittelfrist wichtige Frage hat jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden. Fuhrmann führt auf Seite 2920 aus, worauf es ankommt.

Nachdem Stinn sowie Keller/von Schrenck sich in NWB 34/2014 mit Fragen der vorweggenommenen Erbfolge in die Familien-GmbH bzw. unter Beteiligung Minderjähriger befasst haben, geht Schoor in dieser Ausgabe auf Seite 2954 auf die Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) im Wege vorweggenommener Erbfolge ein. Anhand eines Musterfalls zeigt er die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten, deren ertragsteuerliche Problematik sowie Lösungen auf. – Eine Vorstufe der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs auf den künftigen Erben stellt der Wirtschaftsüberlassungsvertrag – eine Besonderheit der Land- und Forstwirtschaft – dar. Bis zum Veranlagungszeitraum 2007 führte die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen zum Sonderausgabenabzug beim Nutzungsberechtigten und zu sonstigen Einkünften beim Eigentümer. Für nach dem abgeschlossene Verträge kann an dieser Beurteilung wohl nicht mehr festgehalten werden. Warum das so ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erläutert Kanzler auf Seite 2926.

„Bitte weitergeben!“ gilt für unsere Beilage „NWB Infos für Steuerfachangestellte“. Speziell auf die Tätigkeitsgebiete Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten, informieren wir in dieser Beilage vierteljährlich über Wissenswertes aus den Bereichen Lohnbuchhaltung, Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Buchhaltung. Diesmal mit den Themen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung, Tele- oder Poolarbeitsplatz und Weiterbeschäftigung von Rentnern. Reichen Sie die Beilage an Ihre Mitarbeiter weiter – in Print oder als PDF-Datei (NWB DokID NWB IAAAE-72056).

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 2897
EAAAE-72912