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NWB BB 10/2014 S. 294

Betriebsfeier: Versicherungsschutz nur bei betrieblicher Anordnung

Beschäftigte sind bei Weihnachtsfeiern gesetzlich unfallversichert, wenn die Veranstaltung von der Unternehmensleitung durchgeführt wird. Hingegen besteht bei Feiern, die von Mitarbeitern auf eigene Initiative veranstaltet werden, kein Anspruch auf Unfallversicherung (vgl. ).

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