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NWB BB 10/2014 S. 294

Flugreisen: Wertgegenstände sind im Handgepäck mitzuführen

Wer eine Flugreise antritt, sollte Schmuck und andere Wertgegenstände im Handgepäck transportieren oder es bei der Gepäckaufgabe melden. Sonst besteht das Risiko, dass man bei Diebstahl auf einem Teil des Schadens sitzenbleibt, weil einem ein erhebliches Mitverschulden trifft (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom - 16 U 98/13).

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