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NWB BB 10/2014 S. 293

Kfz-Steuern: Abbuchungen auf mögliche Fehler überprüfen

Zuständig für die Eintreibung der Kfz-Steuer ist neuerdings der Zoll, der sich in diesem Bereich allerdings mit Problemen auseinandersetzen muss. Neben Zeitverzögerungen bei den Abbuchungen wurden in einigen Fällen zu hohe Beträge abgebucht, in anderen Fällen wurden erst zu niedrige Beträge und dann – nach Korrektur der Bescheide – weitere Abbuchungen vorgenommen.

Daher empfiehlt der Bund der Steuerzahler, die Höhe der Kfz-Steuern und die Abbuchungen zu prüfen und ggf. korrigieren zu lassen.

Hinweis

Mit dem Kfz-Steuerrechner des BMF können Sie die Berechnung Ihrer Jahressteuer schnell und einfach überprüfen: http://bit.ly/1dtiWy5. Steuerbefreiungen, die Einstufung als Pkw oder Lkw, Aufschläge wegen abweichendem Entrichtungszeitraum o. Ä. werden dabei nicht berück...

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