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Versorgungsleistungen aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags
Beurteilungswandel vom unentgeltlichen zum entgeltlichen Vertrag
Ein Wirtschaftsüberlassungsvertrag stellt eine besondere Form der Übertragung (insbesondere) landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen des Generationenwechsels dar. Ein Eigentumsübergang findet noch nicht statt; um den Fortbestand des Betriebs nicht zu gefährden, geben sich die Übergeber mit – nicht am ortsüblichen Pachtzins bemessenen – Altenteilsleistungen zufrieden. Infolge der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 war streitig, ob die Versorgungsleistungen auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn die Betriebsüberlassung lediglich zur Bewirtschaftung erfolgt, oder erst bei tatsächlicher späterer Übertragung des Betriebs. Diesen Streit hat der BFH jetzt beigelegt. Mit Urteil vom - X R 16/13 NWB ZAAAE-72208 stellt er fest: Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 sind auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundzüge des Wirtschaftsüberlassungsvertrags und seiner einkommensteuerlichen Folgen
1. Voraussetzungen
[i]Übertragung des vollen VerfügungsrechtsEin Wirtschaftsüberlassungsvertrag liegt vor, wenn ein Steu...BStBl 1975 II S. 772BStBl 1976 II S. 335