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Änderung der IDW-Verlautbarung zur Einholung von Bestätigungen Dritter
Auswirkung des IDW EPS 302 n. F. auf die Prüfungspraxis
Mit der Bestätigungsanfrage an Personen außerhalb des zu prüfenden Unternehmens hat der Abschlussprüfer die Möglichkeit, rechnungslegungs- und prüfungsrelevante Informationen einzuholen. Gemäß den deutschen Prüfungsgrundsätzen ist den so erlangten Prüfungsnachweisen ein hohes Maß an Verlässlichkeit beizumessen. Der Abschlussprüfer kann Bestätigungen Dritter für verschiedene Zwecke verwenden, so dass dieses Instrumentarium in der Prüfungspraxis regelmäßig eingesetzt wird. Mit der Modernisierung des IDW PS 302 „Bestätigungen Dritter“ durch den IDW EPS 302 n. F. vom gehen viele Änderungen und Neuerungen im Verfahren der Einholung von Bestätigungen sowie bezüglich einzelner Bestätigungsarten einher. Sie enthalten in einigen Bereichen Erleichterungen in der Abwicklung von Bestätigungsanfragen, führen in anderen Bereichen jedoch zu erhöhten Anforderungen an den Abschlussprüfer. Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Änderungen.
Keller, Arbeitshilfe, Einholung von Bestätigungen Dritter bei der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses NWB HAAAC-49735
IDW EPS 302 n. F. enthält zahlreiche geänderte bzw. neue Hinweise zur Abwi...