Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Weiterbeschäftigung von Rentnern – Steuern, Sozialversicherung, Lohnbuchhaltung
Die abschlagsfreie „Rente mit 63“
[i]Marburger, NWB 36/2014 S. 2722Nicht alle Arbeitnehmer gehen mit Erreichen des Renteneintrittsalters in den Ruhestand; einige arbeiten auch danach noch weiter. Die Behandlung dieser besonderen Abrechnungsgruppe in der Einkommensteuer, Sozialversicherung und der Lohnbuchhaltung wird nachfolgend dargestellt. Dabei wird auch Bezug auf die zum eingeführte abschlagsfreie „Rente mit 63“ genommen.
I. Vollrente oder Teilrente
§ 42 SGB VI räumt Versicherten das Recht ein, eine Rente wegen Alters in voller Höhe (= sog. Vollrente) oder eine Teilrente in Anspruch zu nehmen.
Wann ist die sog. Regelaltersgrenze erreicht?
Seit [i]Gestaffelte Anhebung der Regelaltersgrenzedem ist mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (BGBl 2007 I S. 554) die Grenze der Regelaltersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben worden. Diese Anhebung wurde allerdings nicht in einem Schritt vollzogen, sondern wird nach Geburtenjahrgängen gestaffelt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anhebung der
Grenze der Regelaltersgrenze | |||
Geburtsjahr
Versicherte | Anhebung
um Monate | auf
Alter Jahr | auf
Alter Monat |
1947 | 1 | 65 | 1 |
1948 | 2 | 65 | 2 |
1949 | 3 | 65 | 3 |
... | ... | ... | ... |
1958 | 12 | 66 | 0 |
1959 | 14 | 66 | 2 |
1960 | 16 | 66 | 4 |
1961 | 18 | 66 | 6 |
1962 | 20 | 66 | 8 |
1963 | 22 | 66 | 10 |
1964 | 24 | 67 | 0 |
[Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin]S. 17
[i]Ab Geburtenjahrgang 1964 beträgt Regelalter 67 JahreDie Regelaltersgrenze wird nac...