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Entspricht der Tele- oder Poolarbeitsplatz dem häuslichen Arbeitszimmer im Sinne des EStG?
Voraussetzungen für einen Abzug als Werbungskosten
Der technische Fortschritt macht es möglich. Örtlich unabhängig von der betrieblichen Infrastruktur können Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vorteile der Arbeitsplatzflexibilisierung nutzen. So musste sich jüngst der BFH mit der Frage auseinandersetzen, ob der häusliche Tele- oder Poolarbeitsplatz mit einem häuslichen Arbeitszimmer vergleichbar ist und damit bei der Frage der Abziehbarkeit der Aufwendungen den entsprechenden Regeln des Einkommensteuergesetzes unterliegt.
In der NWB Datenbank sind aufrufbar:
Grundlagenbeitrag „Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006
infoCenter-Beitrag „Arbeitszimmer“ NWB FAAAA-41694
Checkliste „Häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer: Prüfschema und Abgrenzungskriterien“ NWB NAAAE-43350
Berechnungsprogramm „Arbeitszimmer – Berechnungsbogen mit erläuternden Hinweisen“ NWB QAAAE-32657
Mandanten-Merkblatt „Häusliches Arbeitszimmer – Abzugsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten“ NWB BAAAE-40227
I. Streitfrage
[i]Finanzverwaltung: Tele- bzw. Poolarbeitsplatz = häuslicher ArbeitsplatzIn zwei aktuellen Verfahren hat die Finanzverwaltung den Werbungskostenabzug für einen häuslichen Tele- bzw. Poolarbeitsplatz deshalb versagt, weil diese Arbeitsplätze nach den Vorstellungen der Finanzverwaltung mit einem häuslichen Arbeitszimmer gleichzusetzen sind und ...