Zur Bedeutung einer Steuerbescheinigung
nach § 27 Abs. 3 KStG für den Feststellungsbescheid über das steuerliche
Einlagekonto
Leitsatz
Wird
für eine Leistung der Kapitalgesellschaft eine Bescheinigung nach
§ 27 Abs. 3 KStG nicht bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen
Feststellung des steuerlichen Einlagekontos erteilt, gilt eine Einlagenrückgewähr
als mit 0 Euro bescheinigt. Damit steht unveränderbar fest, dass
eine Einlagenrückgewähr nicht erfolgt ist und auch, dass für den
Anteilseigner die Voraussetzungen der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 EStG nicht erfüllt sind. Daran ändert auch nichts, dass
der Feststellungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen
wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 46 DStRE 2015 S. 1504 Nr. 24 EFG 2014 S. 2081 Nr. 23 GmbH-StB 2015 S. 15 Nr. 1 Ubg 2016 S. 41 Nr. 1 QAAAE-72759
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.07.2014 - 1 K 1338/12
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