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FG 28.01.2014 5 K 273/13, BBK 18/2014 S. 841

Umsatzsteuer | Hotelparkplatz unterliegt 7 %iger Umsatzsteuer

Die Überlassung eines hoteleigenen Kfz-Stellplatzes unterliegt der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %, wenn

  • für den Stellplatz kein gesondertes Entgelt berechnet wird, sondern die Nutzung im Hotelpreis enthalten ist,

  • die Nutzung des Stellplatzes durch den Hotelgast vom Hotelier nicht überprüft wird und

  • weniger Stellplätze als [i]Keine Parkplatzgebühr vereinbartHotelzimmer vorhanden sind, so dass nicht für jeden Hotelgast ein Stellplatz garantiert werden kann.

Nach dem FG dient der Stellplatz dann nur dazu, die eigentliche Übernachtungsleistung optimal nutzen zu können. Der Hotelzimmerpreis ist [i]Stellplatznutzung fördert Übernachtungsleistung damit nicht aufzuteilen in eine begünstigte Übernachtung und eine mit 19 % zu besteuernde Stellplatzüberlassung. S. 842

[i]Keine Aufteilung des Hotelpreises Im Streitfall ging es um ein sog. Business-Resort Hotel im ländlichen Gebiet in der Nähe einer A...

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