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BFH 24.4.2014 IV R 25/11, BBK 18/2014 S. 839

Steuerrecht | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld

Ein Verzögerungsgeld ist wegen Ermessensfehlern rechtswidrig, wenn das FA bei der Festsetzung folgende Umstände zulasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt bzw. unberücksichtigt lässt:

[i]AdV-Antrag war bei Fristablauf noch offenErmessensfehler Nr. 1: Im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Vorlage der Unterlagen war beim FA noch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Vorlageaufforderung anhängig, über den das FA noch nicht entschieden hatte. Einen bei Ablauf der Vorlagefrist noch anhängigen AdV-Antrag muss das FA sowohl bei der Entscheidung, ob es überhaupt ein Verzögerungsgeld festsetzt (sog. Entschließungsermessen), als auch bei der Entscheidung, in welcher Höhe es ein Verzögerungsgeld festsetzt (sog. Auswahlermessen), berücksichtigen und sich damit auseinandersetzen.

[i]Verhalten des Stpfl. vor der Vorlageaufforderung unbeachtlichErmessensfehler Nr. 2: Das ...

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