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Sozialversicherungsrecht | Versicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung
Der Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an der GmbH (und ohne umfassende Sperrminorität) ist im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 2 SGB IV, bei dem eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung einer Versicherungspflicht (mit Bindung in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung, [i]Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Statuseinordnung Steinfeld, NWB 20/2014 S. 1511vgl. dazu NWB MAAAD-26190 maßgeblich ist, auch dann als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren, wenn er zwar über die für das Unternehmen wesentlichen branchenspezifischen Fachkenntnisse und Kundenkontakte verfügt, er sich aber ansonsten seine im Zuge der langjährigen abhängigen Beschäftigung begründeten Arbeitnehmerrechte nunmehr als leitender Angestellter arbeitsvertraglich gesichert ...