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BFH 21.5.2014 I R 42/12, NWB 38/2014 S. 2828

Abgabenordnung | „Poolung“ von Treugeberrechten

Ein Treuhandverhältnis in Bezug auf einen Geschäftsanteil an einer GmbH kann nach dem steuerlich auch anerkannt werden, wenn mehrere Treugeber ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder grds. nur gemeinschaftlich ausüben können.

Anmerkung:

In dem Rechtsstreit ging es im Grunde nur um die Frage, ob Arbeitslohn zu versteuern war oder stattdessen ein im Streitjahr (2002) nach Ablauf von einem Jahr (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002) oder ein wegen einer Beteiligung von weniger als 1 % (§ 17 EStG 2002) nicht steuerbarer Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalanteilen vorlag. Anders als die Vorinstanz sah der BFH in der Einräumung der Beteiligung keinen Arbeitslohn, weil es sich dabei um eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige [i]infoCenter „Arbeitslohn”  NWB LAAAB-14424 eigenständige Erwerbsgrundlage gehandelt hatte. Die Gewinne waren daher als nach §§ 17 und 23 ES...

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