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FinMin Schleswig-Holstein 02.09.2014 VI 306 - S 2139 - 134, NWB 38/2014 S. 2826

Bilanzierung | Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage bei Mitunternehmerschaft

Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit Kurzinfo vom darauf hin, dass das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung, Fortführung und Auflösung der § 6b-Rücklage anlässlich der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils auf Ebene des ver-äußernden Gesellschafters durch Abgabe entsprechender Bilanzen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung auszuüben ist. Die für den veräußernden Gesellschafter geltende Reinvestitionsfrist zur Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG wird nicht durch auf der Ebene der Gesellschaft veranlasste Ereignisse verkürzt.

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