Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage bei Mitunternehmerschaft
Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit Kurzinfo vom darauf hin, dass das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung, Fortführung und Auflösung der § 6b-Rücklage anlässlich der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils auf Ebene des ver-äußernden Gesellschafters durch Abgabe entsprechender Bilanzen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung auszuüben ist. Die für den veräußernden Gesellschafter geltende Reinvestitionsfrist zur Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG wird nicht durch auf der Ebene der Gesellschaft veranlasste Ereignisse verkürzt.