Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme für Verbindlichkeiten
des Fonds als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Wurde der Gesellschafter eines Immobilienfonds nach der Veräußerung der Immobilie von der finanzierenden Bank infolge einer
bestehenden Lastenfreistellungsverpflichtung sowie als persönlich haftender Gesellschafter nach § 128 HGB für verbleibende
Verbindlichkeiten des Immobilienfonds in Anspruch genommen und hat er sich – nicht mutwillig, aber letztendlich erfolglos
– zivilrechtlich gegen diese Inanspruchnahme gewehrt, so sind die im Streitjahr 2010 im Zusammenhang mit Zivilprozessen angefallenen
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAE-72428
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.04.2014 - 14 K 14310/12
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