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Künstlersozialabgabe bei grenzüberschreitenden Vergütungen
Aktuelle Spezialprobleme und Auswirkungen durch das KSAStabG ab 2015
[i]Holthaus, Künstlersozialversicherung mit Änderungen durch das KSAStabG, NWB 32/2014 S. 2420 NWB KAAAE-70376Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSAStabG) wird eine Ausweitung der Prüfungsdichte der Künstlersozialabgabe (KSA) erreicht und eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Die Änderungen greifen ab dem (s. KSAStabG vom , BGBl 2014 I S. 1311). Abgabeverpflichtet ist (bereits heute) nach § 24 KSVG jeder Unternehmer, der eine Vergütung für eine künstlerische oder publizistische Leistung an einen nicht abhängig Beschäftigten zahlt. Dies umfasst auch Vergütungen an Steuerausländer, obwohl diese selbst keine Ansprüche aus der Künstlersozialkasse geltend machen können. Neben den typischen Verwertern – wie Verlagen, Theatern, Orchestern, Chören, Konzertdirektionen, Galerien, Kunsthändlern und Museen – müssen auch Unternehmer anderer Branchen die [i]Meldeunterlagen im elektronischen Formularcenter der KSV unter http://bit.ly/1AgDUKLKünstlersozialabgabe zahlen, wenn sie z. B. Leistungen für Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit beziehen oder mehr als drei Veranstaltungen im Jahr mit in- oder ausländischen selbständigen Künstlern oder Publizisten durchführen. Gerade bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein...