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IWB 17/2014 S. 627

BMF | Finale Fassung der BsGaV liegt vor

[i]Neue BsGaV als BR-Drucks. 401/14 mit Begründung unter http://bit.ly/1uysTkuDie Bundesregierung hat am dem Bundesrat die endgültige Fassung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zugeleitet. Sie füllt die Ermächtigungsnorm des § 1 Abs. 6 AStG aus und konkretisiert die Anwendung des Authorized OECD Approach (AOA). Insgesamt folgt dieBsGaV dem OECD-Betriebsstättenbericht von 2010, allerdings geht sie auch weiterhin darüber hinaus, stellt abweichende widerlegbare Vermutungen auf und enthält zusätzliche Sonderregelungen für Bau-, Montage- und Förderbetriebsstätten. [i]Zum Entwurf der BsGaV s. Nientimp/ Ludwig, IWB 18/2013 S. 638 NWB AAAAE-44750 Die Einwände der Wirtschaft gegen den Entwurf vom August 2013 sind nur teilweise berücksichtigt worden: So ist die Zuordnung von Personalfunktionen zu einer Betriebsstätte auch bei Personalüberlassung möglich und es bedarf keiner zeitnah...

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