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Klarstellung an IFRS 11
Wurden alle Unklarheiten restlos beseitigt?
Mit der am veröffentlichten Änderung zu IFRS 11 (Amendment to IFRS 11 Joint Arrangements) hat der IASB eine in der Praxis vorherrschende Vielfalt an Bilanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt. Bisher war unklar, ob IFRS-Anwender beim Erwerb einer Beteiligung an einer joint operation den Regelungen von IFRS 3 Business Combinations zu folgen haben, wenn die gemeinschaftliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb i. S. von IFRS 3 darstellt. Zur Diskussion stand, ob der Erwerber bei der erstmaligen Erfassung einer solchen Beteiligung die Prinzipien von IFRS 3 anzuwenden hat oder ob stattdessen die Bilanzierung als Gruppe von Vermögenswerten und Schulden vorrangig ist . Der vorliegende Beitrag zeigt auf, an welchen Stellen die Änderungen für die Bilanzierungspraxis zu Klarstellungen führen und inwieweit weiterhin Auslegungsspielräume bestehen.
Zeyer/Frank, Bilanzierung von
Beteiligungen an joint operations nach IFRS 11,
PiR 2013
S. 103
NWB QAAAE-32991