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Zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG
Der NWB NAAAE-43791 (BFH/NV 2013 S. 1666 = Kurzinfo StuB 2013 S. 708 NWB DAAAE-44788) entschieden, dass die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO darstellt und deswegen die Verzinsung gem. § 233a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht wurde (§ 233a Abs. 2a AO). Gem. § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i. V. mit § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) vom (BGBl 2013 I S. 1809) ist § 233a Abs. 2a AO ab dem VZ 2013 nicht mehr anzuwenden. Für die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit dem NWB NAAAE-43791 (BFH/NV 2013 S. 1666 = Kurzinfo StuB 2013 S. 708 NWB DAAAE-44788) und der Neuregelung in § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG gilt nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
1. Anwendung von